Vertragsbedingungen

Während der Betreuung bleibt der Tierhalter Eigentümer des Tieres.

Sollten die Tiere während der Betreuung Schäden erleiden, haftet der Tierhalter. Meine betriebliche Haftpflicht ist ausdrücklich auf grobe Fahrlässigkeit und erkennbaren Vorsatz beschränkt.

Sollten die Tiere während der Betreuung im Haus Schäden anrichten, haftet ebenfalls der Tierhalter.

Anfallende Tierarztkosten während der Betreuung übernimmt der Tierhalter.

Der Tierhalter ist verpflichtet das notwendige Futter für die Betreuung im Vorfeld bereitzustellen. Ist dies nicht der Fall, wird die Nachbeschaffung in Rechnung gestellt.

Der Tierhalter versichert, dass das Tier bei Übergabe in die Betreuung frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist. Außerdem muss der Auftragnehmer über alle Krankheiten informiert und der Impfausweis bereitgelegt werden.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die betreuten Tiere artgerecht zu versorgen.

Für den Fall, dass der Auftragnehmer erkrankt, kann dieser ebenfalls vom Vertrag zurücktreten und bei Interesse eine Vertretung vorschlagen. 

Bei Schlüsselverlust haftet der Auftragnehmer.

Weitere Personen, die während der Betreuung Zugang zur Wohnung haben, sind dem Auftragnehmer mitzuteilen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Ebenso muss der Tierhalter den Auftragnehmer über eine Videoüberwachung informieren.

Die Vertragsbedingungen finden Sie ebenfalls als Download.